Skyline Frankfurt am Main BDÜ, Regionalgruppe Frankfurt

KONDITIONEN

Für Übersetzerinnen und Dolmetscher gibt es keine Gebührenordnung.
Grundsätzlich kann also jeder hier vorgestellte Anbieter seine oder ihre Preise frei festlegen.*

Die Abrechnung von Übersetzungen erfolgt in der Regel nach der Anzahl der Zeilen im übersetzten Text, ggf. zzgl. Beglaubigungsgebühr. Da der Aufwand für eine Übersetzung vom Schwierigkeitsgrad des Textes, dem Format usw. abhängt und daher erheblich variiert, können wir an dieser Stelle keine konkreten Preise nennen. Wir unterbreiten Ihnen aber jederzeit gerne ein individuelles Angebot.

Dolmetschleistungen werden in Stunden-, Halbtags- oder Tagessätzen abgerechnet. Auch hier ist es nicht möglich, einen konkreten Preis zu nennen, da dieser vom Schwierigkeitsgrad und der erforderlichen Vorbereitungszeit abhängig ist. Auslagen wie Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

*: Als preisliche Orientierung kann für Übersetzungen das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) herangezogen werden. Im § 11 JVEG werden die Übersetzerhonorare speziell für den Bereich des Rechtswesens geregelt. Hierbei handelt es sich jedoch um einen Basispreis. Die Preise am freien Markt liegen größtenteils deutlich darüber und weichen von Sprache zu Sprache und je nach Branche ab.

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